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1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt des Kurreisenden, Umbuchung, Ersatzperson
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch EuroMed
9. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
10. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11. Reise-Versicherungen - Empfehlungen
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen - Hinweise
Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Buchung einer EuroMed-Kurreise
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
1.1. Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kurreisende (nachfolgend
auch Anmelder) der EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend EuroMed)
als Reiseveranstalter oder den von EuroMed vermittelten
Bädern und Einrichtungen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages
für Kuraufenthalte und sonstige gesundheitsfördernde
Aufenthalte an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich mitgeteilt
werden. Für EuroMed
und die von ihr vermittelten Einrichtungen
ist der Vertrag mit dem Kurreisenden
erst dann verbindlich zustande
gekommen, wenn ihm von EuroMed die Annahme,
die keiner besonderen Form bedarf, erklärt wird. Das Angebot
gilt in jedem Fall als angenommen,
wenn dem Kurreisenden
der EuroMed-Voucher (Reisescheck) zusammen mit der Rechnung ausgehändigt oder übersandt
wird.
1.2. Sofern ein Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen
Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen,
haftet er gesamtschuldnerisch
neben den anderen von ihm angemeldeten Kurreisenden für die sich aus den Anmeldungen ergebenden Verbindlichkeiten.
1.3. Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhält der Kurreisende
eine Buchungsbestätigung, die ihm alle wesentlichen Informationen
über den gebuchten privaten Kuraufenthalt vermittelt.
1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbe-stätigung vom Inhalt der Anmel-dung ab, wird hierauf in der Bestätigung
ausdrücklich hingewiesen. Die Buchungsbestätigung mit den Änderungen wird als neues Angebot
von EuroMed angesehen. An dieses neue Angebot ist EuroMed 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung
beim Anmelder
gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb
der vorgenannten Frist von
14 Tagen dessen Annahme gegenüber
EuroMed erklärt wird. Die Annahme
wird auch durch vorbehaltlose
Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Zahlung des Gesamtreisepreises
erklärt.
1.5. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Kuraufenthalte
der nächsten Saison.
Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet und in Festbuchungen umgewandelt, sobald
der Katalog für die betreffende
Saison erschienen ist. Vormerkungen
können nur im Rahmen der Platzverfügbarkeit berücksichtigt
werden. Die Regelungen in Ziff. 1.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden entsprechende Anwendung.
1.6. Anmeldungen, die 35 oder weniger Tage vor der geplanten Abreise erfolgen,
müssen persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Anmeldungen gelten in diesem Fall als nicht eingegangen.
Pro Person ist eine sofortige Anzahlung von € 250,– fällig.
2.1. Zur Erfüllung der Verpflichtungen gem. § 651 k BGB (Erstattung
des gezahlten Reisepreises und notwendiger Aufwendungen) ver-schafft EuroMed als Reiseveranstalter
einen unmittelbaren Anspruch
gegen ein von EuroMed ausgewähltes Versicherungsunternehmen
oder Kreditinstitut durch Übergabe einer von diesem Unternehmen
ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein).
2.2. Zahlungen dürfen von EuroMed nur gegen Übergabe des Sicherungsscheines
an den Kurreisen-
den angenommen oder verlangt werden. Bei Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ist EuroMed berechtigt, 20 % des Reisepreises (Kurpreis zzgl. Preis für Bus oder Flug) zu verlangen.
Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart.
Soweit keine Einzelvereinbarung getroffen wurde, ist der Reisepreis 28 Tage vor Kurantritt fällig.
Besteht ein Rücktrittsrecht der EuroMed gemäß Ziffer 7 lit.b), ist der Reisepreis nicht vor Erlöschen des Rücktrittsrechts
zu zahlen.
2.3. Soweit die Kurtaxe nicht mit der Rechnung für den Kuraufenthalt gezahlt wurde, ist sie vom Kur-
gast im jeweiligen Kurort zu entrichten.
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde
liegenden Prospekt sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Buchungsbestätigung sowie den Bedingungen der Kureinrichtungen oder anderer Leistungsträger.
Es ist EuroMed vorbe-
halten, vor Vertragsabschluss Prospektangaben
zu ändern, über die der Reisende vor der Buchung informiert
wird.
3.2. Änderungen des Reisevertrages und Nebenabreden sind nur wirksam,
soweit sie von EuroMed ausdrücklich
bestätigt werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten
Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich
und zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nur unwesentlich berühren. Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt.
EuroMed ist verpflichtet, den Kurreisenden
unverzüglich über Leistungsänderungen
zu informieren, und bietet ggf. dem Kurreisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag an.
4.2. EuroMed ist nach Vertragsabschluss berechtigt, bis spätestens zum 21. Tag vor dem Antritt der Kurreise den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen
und nachzufordern, soweit sich die Beförderungskosten, die Kosten für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder die geltenden Wechselkurse
mit Auswirkungen auf den Kurpreis erhöht haben.
Der Reisepreis kann nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöht werden:
4.2.1.Für den Fall der Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden Beförderungskosten, insbesondere für Treibstoff,
a) wird der jeweilige Erhöhungsbetrag sitzplatzbezogen ermittelt und in Rechnung gestellt,
b) in allen anderen Fällen ist ein von einem Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderter Erhöhungsbetrag durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels
zu teilen; der sich daraus ergebende Mehrbetrag wird dem Kurreisenden durch EuroMed in Rechnung gestellt.
4.2.2. Für den Fall einer Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden Gebühren
und Abgaben, wie Hafen-
oder Flughafengebühren, kann den entsprechenden Mehrbetrag anteilig auf die Zahl der Kurreisenden umlegen und den so errechneten Betrag nachfordern.
4.2.3. Für den Fall einer nach Vertragsabschluss
eintretenden Erhöhung der für die Kurreise in Betracht zu ziehenden Wechselkurse kann EuroMed
den sich daraus für den Kurreisenden ergebenden Mehrbetrag
des Kurpreises personenbezogen
errechnen und nachfordern.
4.3. Eine Nachforderung kann nur von EuroMed verlangt werden, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Kurreise mindestens
vier Monate liegen und die Erhöhung auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten
und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar gewesen sind.
EuroMed informiert über eine Erhöhung
des Reisepreises unverzüglich nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Umstände.
Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann der Kurreisende
gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Kurreise
verlangen, sofern EuroMed in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kurreisenden aus ihrem Katalog anzubieten.
Gleiches gilt bei der Absage einer Kurreise durch EuroMed.
4.4. Der Kurreisende ist verpflichtet, seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über eine Preiserhöhung
bzw. Leistungsänderung gegenüber EuroMed geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kurreisenden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kurreisende kann jederzeit vor Antritt des Kuraufenthalts vom Vertrag
zurücktreten.
Zur Beweissicherung
empfiehlt EuroMed,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag
verliert EuroMed den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen
hat EuroMed nach Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen
tatsächlichen Verwendung der in Frage kommenden Reiseleis-tungen zu ermitteln ist. Den Anspruch auf Entschädigung kann EuroMed pro angemeldetem Kurreisenden auch pauschal nach folgender Staffelung berechnen:
a) bei einem Widerruf der Anmeldung
oder einem Rücktritt vom Vertrag
bis zu 36 Tage vor dem Antritt der Kurreise: 20 % vom Reisepreis,
b) bei einem Widerruf der Anmeldung
oder einem Rücktritt vom Vertrag ab dem 35. Tag bis zum
22. Tag vor dem Antritt der Kurreise:
25 % vom Reisepreis,
c) bei einem Widerruf der Anmeldung
oder einem Rücktritt ab dem 21. Tag bis zum 14. Tag vor dem Antritt der Kurreise: 40 %
vom Reisepreis,
d) bei einem Widerruf der Anmeldung
oder einem Rücktritt vom Vertrag ab dem 13. Tag bis zum letzten Tag vor dem Antritt der Kurreise:
80 % vom Reisepreis
e) Stornogebühren werden auf
der Grundlage des Reisepreises ermittelt;
Rabatte bleiben unbe-rücksichtigt.
f) Wird eine Kurreise storniert, deren Reisepreis bereits eine Umbuchungsgebühr
enthält, verbleibt EuroMed der Anspruch auf Zahlung
der Umbuchungsgebühr einschließlich
etwaiger Stornogebühren.
Umbuchungsgebühren und erfolg-
te
Zahlungen an Reiserücktritts-
kosten-Versicherungen werden nicht erstattet
(eine Reiserücktrittskosten
Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen). Abgeschlossene
Reise-Krankenversicherungen
können nur im Zusammenhang
mit der Stornierung der gesamten
Reise
rückgängig gemacht werden.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Versicherungsprämie
durch EuroMed, sofern der Reisepreis bereits bezahlt war.
Es bleibt dem Kurreisenden unbenommen,
den Nachweis dafür zu führen, dass EuroMed keine oder geringere finanzielle Nachteile
entstanden sind, als nach den Berechnungen
vorgetragen.
g) Eine gebuchte und von EuroMed bestätigte Busreise kann ab dem 27. Tag vor Reiseantritt nur noch gegen die volle Erstattung des Buspreises storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Buspreises.
Dem Kurreisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass EuroMed keine oder aber geringere als die nach den vorstehenden pauschalen
Berechnungen ermittelten Kosten entstanden sind.
h) Eine gebuchte und von EuroMed bestätigte Flugreise kann generell nur gegen die volle Erstattung des Flugpreises storniert werden. Es besteht
kein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Dem Kurreisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass EuroMed keine oder aber geringere
als die nach den vorstehenden
pauschalen Berechnungen ermittelten
Kosten entstanden sind.
5.3. Bis zum Antritt der Kurreise sichert EuroMed einen Wechsel der angemeldeten
mit einer dritten Person
zu.
EuroMed kann der Teilnahme dieser
Person widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen einer
Kurreise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
EuroMed ist berechtigt, die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden
Mehrkosten zu verlangen. Der Anspruch kann von EuroMed auch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von € 30,– in Rechnung gestellt
werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Anmelder EuroMed als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kurreisende Leistun-gen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält EuroMed oder das von EuroMed vermittelte Bad bzw. die vermittelte Kureinrichtung den Anspruch auf den Kurpreis und die Buchungsgebühren sowie ggf. die Kurtaxe. EuroMed wird sich aber bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen rechtliche bzw. behördliche Bestimmungen entgegen.
7. Rücktritt und Kündigung durch EuroMed
Unbeschadet der für beide Seiten
nach § 651 j BGB bestehenden
Rücktrittsmöglichkeit
kann EuroMed vor Antritt der Kurreise vom Vertrag zurücktreten oder auch nach Antritt der Kurreise den Vertrag unter
folgenden Voraussetzungen
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kurreisende die Durchführung
des Kuraufenthaltes ungeachtet
einer Abmahnung durch
EuroMed nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Fall wird EuroMed den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die nicht in Anspruch genommenen
berechenbaren Leistungen
verrechnen, die EuroMed aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten
Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kurreisende selbst;
b) bis 2 Wochen vor Beginn der Kurreise bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In diesem Fall ist EuroMed
verpflichtet, den Kurreisenden
unverzüglich nach Feststellung
der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Kur in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung
zuzuleiten.
Der eingezahlte Kurpreis wird unverzüglich
zurückgezahlt;
c) bis vier Wochen vor Beginn der Kurreise, wenn EuroMed deren
Durchführung auch nach Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die entstehenden Kosten
die wirtschaftliche Opfergrenze
überschreiten, es sei denn, EuroMed
hat die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Findet die Kurreise aus diesem Grund nicht statt, so erhält der Kurreisende
den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird der berechnete Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von
€ 15,– erstattet, sofern vom Anmelder
ein Ersatzangebot
nicht in Anspruch
genommen wird;
d) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Durchführung der Kurreise
infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar
war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EuroMed als auch der Kurreisende den Vertrag aus besonderem Grund fristlos kündigen.
In diesem Fall kann EuroMed für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
EuroMed ist ggf. verpflichtet, erforderliche
Maßnahmen zur unverzüglichen
Beendigung des Kuraufenthaltes
zu treffen und vertragsgemäß die Rückbeförderung zu sichern. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen trägt etwaige Mehrkosten
der Kurreisende.
8.1. Gewährleistung
Dem Kurreisenden stehen die Ansprüche
nach dem gesetzlichen
Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 ff. BGB zu.
Danach gilt Folgendes:
8.1.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kurreisende innerhalb einer angemessenen
Frist Abhilfe verlangen.
EuroMed kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Es kann auch in der Weise Abhilfe geschaffen
werden, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nicht- oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluss eingetreten
ist und nicht von EuroMed wider Treu und Glauben herbeigeführt
worden ist.
8.1.2. Der Kurreisende kann nach Rückkehr
von der Kur eine Herabsetzung
des Kurpreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß
erbracht wurden und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel während des Kuraufenthaltes
anzuzeigen.
8.1.3. Wird eine Kur infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet
der Leistungsträger innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, kann der Kurreisende
den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen (§ 651 c BGB) kündigen.
Die Kündigung sollte zu Beweiszwecken
schriftlich erfolgen.
Dies gilt auch, wenn dem Kurreisenden
die Fortsetzung des Kuraufenthaltes
infolge eines solchen Mangels
aus wichtigem, dem Leistungsträger
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von EuroMed bzw. vom Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes
Interesse
des Kurreisenden
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag
danach aufgehoben, behält der Kurgast den Anspruch auf Rückführung,
sofern er vertraglich vereinbart
ist. Der Kurreisende schuldet EuroMed nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Kurpreises.
8.2. Haftung
8.2.1. Sofern EuroMed einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel führt, kann der Kurreisende unbeschadet
der Forderung nach Herabsetzung
des Kurpreises (Minderung) oder des Rechts auf Kündigung des Vertrages Schadenersatz verlangen.
8.2.2. Vertragliche Schadenersatzansprüche, Haftungsbeschränkung
Vertragliche Schadenersatzansprüche,
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von EuroMed
für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kurreisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch EuroMed
herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit EuroMed für einen dem Kurreisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines entsprechenden Verschuldens
des Leistungsträgers
(z. B. Kureinrichtung)
in Anspruch genommen
wird oder EuroMed selbst als Leistungsträger für einen entstandenen
Schaden einzustehen hat.
Ein Schadenersatzanspruch gegen EuroMed ist weiterhin insoweit begrenzt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden
nationalen gesetzlichen Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
8.2.3. Deliktische Schadenersatzansprüche
Die Haftung von EuroMed für Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf EUR 4.090,00, mindestens
jedoch den dreifachen Reisepreis, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2.4. EuroMed haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Kurausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, sowie bei Leistungen,
bei denen EuroMed auch sonst nicht den Anschein erweckt, Veranstalter zu sein, wie für selbständig
vorgenommene Buchungen für Leistungen verschiedener Art vor Ort, wie kulturelle Veranstaltungen,
Ausflüge u. a., es sei denn, diese gehören zur Gesamtheit der zum Pauschalpreis zu erbringenden Leistungen oder die Störungen beruhenauf einer Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten
und sind ursächlich für den eingetretenen Schaden.
Für die gesundheitliche Betreuung stehen die Leistungsträger ein.
8.2.5. Über seine Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen entscheidet
der Kurreisende in eigener Verantwortung, ggf. nach Konsultation
des für ihn zuständigen Kurarztes.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme
überprüft werden. Für Unfälle,
die bei Sport- und anderen Veranstaltungen auftreten, haftet EuroMed nur, sofern EuroMed den Unfall zu vertreten hat.
Es wird empfohlen, eine Sport-
Unfall-Versicherung abzuschließen.
8.2.6. Gelten für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Leistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz
nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht und geltend gemacht werden kann, oder ist ein Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen ausgeschlossen,
so kann sich EuroMed auch hierauf berufen.
8.2.7. Sofern EuroMed die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfuhrers zukommt,
haftet EuroMed ggf. neben dem ausfuhrenden Luftfrachtfuhrer gemas den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Ubereinkommen.
Diese Abkommen beschranken in der Regel die Haftung des Luftfrachtfuhrers
fur Tod oder Korperverletzung
sowie fur Verluste und Beschadigung von Gepack.
Die Haftungshochstgrenzen und .beschrankungen gelten auch fur Beforderungen, die nicht den erwahnten
Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum
Schadenersatz
besteht in diesen Fallen nur bei Verschulden des Luftfrachtfuhrers.
Im Ubrigen finden bei Flugreisen die jeweils gultigen Allgemeinen und Besonderen Beforderungsbedingungen
des ausfuhrenden Luftfrachtfuhrers
Anwendung.
8.2.8. Kommt EuroMed bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.1. Der Kurreisende ist bei Leistungsstörungen
im Rahmen geltender rechtlicher Bestimmungen verpflichtet,
daran mitzuwirken, Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2. Sofern wider Erwarten Grund zu Beanstandungen
gegeben sein sollte, sind diese unverzüglich der Leitung des jeweiligen Leistungsträgers mitzuteilen (Transfer-Unternehmen, Hotel, Flug- oder Schiffsleitung, Kur-einrichtung) oder direkt an EuroMed
bzw. an deren Kontaktadresse am jeweiligen Aufenthaltsort heranzutragen.
Unterlässt es der Kurreisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, steht ihm kein Anspruch
auf Minderung zu.
10. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erfüllung nach den §§ 651 c – 651 f BGB hat der Kurreisende
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Kurreise unmittelbar gegenüber EuroMed – vorzugsweise
im eigenen Interesse des Kurreisenden
schriftlich – geltend zu machen.
Der Eingang bei einem Reisebüro
genügt nicht; es ist nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen
berechtigt. Bei schriftlicher Geltendmachung ist für den Nachweis
des Posteingangs der Eingangsstempel
von EuroMed maßgeblich.
Nach Fristablauf kann der Kurreisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
gehindert war, die Frist einzuhalten.
10.2. Ansprüche gemäß den §§ 651 c – 651 f BGB verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kurreise vertragsgemäß endet. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt,
an dem EuroMed die geltend
gemachten Ansprüche schriftlich
zurückweist, soweit zwischen dem Kurreisenden und EuroMed Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände geführt werden. Ansprüche auf Schadenersatz wegen
Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach vertragsgemäßer
Beendigung der Kurreise. Die Abtretung von Ansprüchen gegen
EuroMed ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen
und innerhalb eingetragener
Lebenspartnerschaften.
11. Reise-Versicherungen - Empfehlungen
11.1. EuroMed empfiehlt zur eigenen Sicherheit
des Kurreisenden den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-,
Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reise-Kranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung.
EuroMed berät Sie gern.
11.2. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz reicht vielfach bei Benutzung von Mietwagen im Ausland nicht aus. Vor der Abreise kann in Deutschland
ergänzender Versicherungsschutz
bei verschiedenen Versicherern
erworben werden.
11.3. Es ist angezeigt, sich unabhängig davon im Ausland vor Ort über die geltenden Versicherungsbestimmungen
zu informieren und ggf. den Versicherungsschutz zu verbessern
– für den Mietwagen bei Bedarf durch Zahlung einer zusätzlichen
Prämie.
12. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen - Hinweise
12.1. Mit den Kurunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen
erhalten die Kurreisenden wesentliche Informationen über die für ihren Kuraufenthalt notwendigen
Formalitäten. Der Kurreisende
ist gehalten, sich über die für seine Reise wichtigen Bestimmungen,
insbesondere bei einem Aufenthalt in Drittländern, zu informieren.
Er ist dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen eingehalten
werden. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kurreisenden, es sei denn, das Verhalten des Kurreisenden
beruht auf einer von EuroMed zu vertretenden Fehl- oder Nichtinformation.
EuroMed unterrichtet den Kurreisenden
über Bestimmungen, die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
betreffen, sofern sie EuroMed
bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr üblichen
Sorgfalt bekannt geworden sind. Für Bürger, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2. EuroMed haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, sofern
der Kurreisende EuroMed mit der Besorgung entsprechender Unterlagen
beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist von EuroMed
zu vertreten.
12.3. Sollten Einreisevorschriften einzelner
Länder vom Kurreisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch sein Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden,
so dass er deshalb nicht reisen kann, wird EuroMed die in Frage kommenden Rücktrittsgebühren geltend machen.
12.4. Dem Kurreisenden ist angeraten, sich selbst zu erkundigen, ob für seine
Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt.
Reisepass und/oder Personalausweis
müssen eine ausreichende
Gültigkeitsdauer besitzen.
12.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden
in bestimmten Ländern sehr streng auf ihre Einhaltung kontrolliert.
Es obliegt dem Kurreisenden, sich zu informieren.
12.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Es obliegt dem Kurreisenden, sich zu informieren und sich ggf. impfen zu lassen.
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Kurreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
13.2. Reisen in andere Länder sind u. U. mit Gefahren verbunden. Technische
Einrichtungen entsprechen in Drittstaaten nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler, Herde etc. Es sind daher
unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung zu beachten.
13.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt
der Klageerhebung
nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz von EuroMed,
es sei denn, internationale Übereinkommen schreiben zwingend
einen anderen Gerichtsstand vor.
Wichtige Hinweise im
Zusammenhang mit der
Buchung einer EuroMed-Kurreise
1. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Sofern nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht, rät EuroMed dringend zum Abschluss dieser Versicherung, da Gründe, die die Teilnahme an der gebuchten Kurreise ausschließen, Stornokosten bis zu 80 % der gebuchten Kurreise entstehen lassen können. Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erfolgt im Regelfall bei Buchung des Aufenthaltes.
2. Der nachträgliche Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist maximal bis zu 14 Kalendertage nach Ausstellung der Buchungsbestätigung möglich und auch nur, wenn der Anreisetermin der gebuchten Kurreise zu diesem Termin wenigstens 36 Tage später liegt. Die gleiche Regelung gilt bei der Buchung des Kur-Paketes. Bei dieser Form der Umbuchung wird der Kurreisende mit einer Gebühr von € 5,– pro Umbuchung belastet. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei der Buchung abgeschlossen werden (siehe Anzeige MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler in diesem Katalog).
3. Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung ist nur im Rahmen des EuroMed-Kurpaketes zu den in diesem Katalog vorgestellten Tarifen möglich.
4. Bei Stellung von Ersatzpersonen und bei Umbuchungen, die zwingend die Neuausstellung von Reiseunterlagen zur Folge haben, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 30,– pro Kurreisenden fällig. EuroMed verzichtet auf die Erhebung der Umbuchungsgebühr, wenn der Wert der neu gebuchten Kurreise mindestens € 130,– p. P. über dem Wert der ursprünglich gebuchten Kurreise liegt. Umbuchungen sind grundsätzlich nur bis maximal 36 Tage vor Reisebeginn möglich; bei kürzerer Frist handelt es sich um eine Stornierung. Ausnahmeregelungen zum Bustransfer siehe ab Seite 268. Die Verschiebung des Anreisetermins einer bereits gebuchten Kurreise hat eine Umbuchung zur Folge, wenn der neue Anreisetermin in der aktuell gültigen Preisliste ausgeschrieben ist und nicht mehr als drei Monate hinter dem ursprünglichen Anreisetermin liegt.
5. Die Stornogebühren sind Ziffer 5.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der EuroMed zu entnehmen.
Mit den Buchungsbestätigungen werden dem Kurreisenden übergeben:
- der Sicherungsschein,
- der Zahlschein zur Begleichung des Reisepreises, der 28 Tage vor Reisebeginn fällig ist,
- der Versicherungsschein für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder das EuroMed-Kurpaket.
Die Übersendung des EuroMed-Vouchers erfolgt nach Eingang des Reisepreises auf dem Konto von
EuroMed.
6. Für alle ausgestellten Buchungsbestätigungen/ Rechnungen sind Reisepreisanzahlungen pro Person in Höhe von 20 % des Reisepreises (ohne Reise-Krankenversicherung) fällig; zuzüglich der Prämie für die Reise-Rücktrittskosten- Versicherung. Der Anzahlungsbetrag wird auf volle Euro gerundet.
Hinweis
Bitte beachten, dass von EuroMed zwei Exemplare des Vouchers an den Kurreisenden ausgegeben werden. Das Original ist an der Rezeption des Kurhauses abzugeben. Die Zweitschrift ist für die Unterlagen des Kurreisenden bestimmt; durch EuroMed können nach Kurreiseende keine Bestätigungen mehr für das Finanzamt oder die Krankenkasse ausgestellt werden.
Versicherungsscheinnummer: 110724
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7
81737 München
Sitz der Firma und zentrale Postanschrift
EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH
Friedrichstr. 185-190, 10117 Berlin, Tel.: 030/203 16 0, Fax: 030/203 16 100