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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 23.02.2010)

nach oben1. Anmeldung, Buchungsbestätigung

1.1. Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kurreisende (nachfolgend auch Anmelder) der EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend EuroMed) als Reiseveranstalter oder den von EuroMed vermittelten Bädern und Einrichtungen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages für Kuraufenthalte und sonstige gesundheitsfördernde Aufenthalte an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich mitgeteilt werden. Für EuroMed und die von ihr vermittelten Einrichtungen ist der Vertrag mit dem Kurreisenden erst dann verbindlich zustande gekommen, wenn ihm von EuroMed die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, erklärt wird. Das Angebot gilt in jedem Fall als angenommen, wenn dem Kurreisenden der EuroMed-Voucher (Reisescheck) zusammen mit der Rechnung ausgehändigt oder übersandt wird.

1.2. Sofern ein Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, haftet er gesamtschuldnerisch neben den anderen von ihm angemeldeten Kurreisenden für die sich aus den Anmeldungen ergebenden Verbindlichkeiten.

1.3. Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhält der Kurreisende eine Buchungsbestätigung, die ihm alle wesentlichen Informationen über den gebuchten privaten Kuraufenthalt vermittelt.

1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbe-stätigung vom Inhalt der Anmel-dung ab, wird hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. Die Buchungsbestätigung mit den Änderungen wird als neues Angebot von EuroMed angesehen. An dieses neue Angebot ist EuroMed 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmelder gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb der vorgenannten Frist von 14 Tagen dessen Annahme gegenüber EuroMed erklärt wird. Die Annahme wird auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Zahlung des Gesamtreisepreises erklärt.

1.5. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Kuraufenthalte der nächsten Saison. Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet und in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Platzverfügbarkeit berücksichtigt werden. Die Regelungen in Ziff. 1.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.

1.6. Anmeldungen, die 35 oder weniger Tage vor der geplanten Abreise erfolgen, müssen persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Anmeldungen gelten in diesem Fall als nicht eingegangen. Pro Person ist eine sofortige Anzahlung von € 250,– fällig.

nach oben2. Zahlung

2.1. Zur Erfüllung der Verpflichtungen gem. § 651 k BGB (Erstattung des gezahlten Reisepreises und notwendiger Aufwendungen) ver-schafft EuroMed als Reiseveranstalter einen unmittelbaren Anspruch gegen ein von EuroMed ausgewähltes Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein).

2.2. Zahlungen dürfen von EuroMed nur gegen Übergabe des Sicherungsscheines an den Kurreisen- den angenommen oder verlangt werden. Bei Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ist EuroMed berechtigt, 20 % des Reisepreises (Kurpreis zzgl. Preis für Bus oder Flug) zu verlangen. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Soweit keine Einzelvereinbarung getroffen wurde, ist der Reisepreis 28 Tage vor Kurantritt fällig. Besteht ein Rücktrittsrecht der EuroMed gemäß Ziffer 7 lit.b), ist der Reisepreis nicht vor Erlöschen des Rücktrittsrechts zu zahlen.

2.3. Soweit die Kurtaxe nicht mit der Rechnung für den Kuraufenthalt gezahlt wurde, ist sie vom Kur- gast im jeweiligen Kurort zu entrichten.

nach oben3. Leistungen

3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung sowie den Bedingungen der Kureinrichtungen oder anderer Leistungsträger. Es ist EuroMed vorbe- halten, vor Vertragsabschluss Prospektangaben zu ändern, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird.

3.2. Änderungen des Reisevertrages und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von EuroMed ausdrücklich bestätigt werden.

nach oben4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nur unwesentlich berühren. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. EuroMed ist verpflichtet, den Kurreisenden unverzüglich über Leistungsänderungen zu informieren, und bietet ggf. dem Kurreisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag an.

4.2. EuroMed ist nach Vertragsabschluss berechtigt, bis spätestens zum 21. Tag vor dem Antritt der Kurreise den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen und nachzufordern, soweit sich die Beförderungskosten, die Kosten für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder die geltenden Wechselkurse mit Auswirkungen auf den Kurpreis erhöht haben. Der Reisepreis kann nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöht werden:

4.2.1.Für den Fall der Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden Beförderungskosten, insbesondere für Treibstoff,
a) wird der jeweilige Erhöhungsbetrag sitzplatzbezogen ermittelt und in Rechnung gestellt,
b) in allen anderen Fällen ist ein von einem Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderter Erhöhungsbetrag durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels zu teilen; der sich daraus ergebende Mehrbetrag wird dem Kurreisenden durch EuroMed in Rechnung gestellt.

4.2.2. Für den Fall einer Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden Gebühren und Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann den entsprechenden Mehrbetrag anteilig auf die Zahl der Kurreisenden umlegen und den so errechneten Betrag nachfordern.

4.2.3. Für den Fall einer nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhung der für die Kurreise in Betracht zu ziehenden Wechselkurse kann EuroMed den sich daraus für den Kurreisenden ergebenden Mehrbetrag des Kurpreises personenbezogen errechnen und nachfordern.

4.3. Eine Nachforderung kann nur von EuroMed verlangt werden, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Kurreise mindestens vier Monate liegen und die Erhöhung auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar gewesen sind. EuroMed informiert über eine Erhöhung des Reisepreises unverzüglich nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Umstände. Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann der Kurreisende gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Kurreise verlangen, sofern EuroMed in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kurreisenden aus ihrem Katalog anzubieten. Gleiches gilt bei der Absage einer Kurreise durch EuroMed.

4.4. Der Kurreisende ist verpflichtet, seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über eine Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung gegenüber EuroMed geltend zu machen.

nach oben5. Rücktritt des Kurreisenden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Der Kurreisende kann jederzeit vor Antritt des Kuraufenthalts vom Vertrag zurücktreten. Zur Beweissicherung empfiehlt EuroMed, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag verliert EuroMed den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen hat EuroMed nach Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen tatsächlichen Verwendung der in Frage kommenden Reiseleis-tungen zu ermitteln ist. Den Anspruch auf Entschädigung kann EuroMed pro angemeldetem Kurreisenden auch pauschal nach folgender Staffelung berechnen:

a) bei einem Widerruf der Anmeldung oder einem Rücktritt vom Vertrag bis zu 36 Tage vor dem Antritt der Kurreise: 20 % vom Reisepreis,

b) bei einem Widerruf der Anmeldung oder einem Rücktritt vom Vertrag ab dem 35. Tag bis zum 22. Tag vor dem Antritt der Kurreise: 25 % vom Reisepreis,

c) bei einem Widerruf der Anmeldung oder einem Rücktritt ab dem 21. Tag bis zum 14. Tag vor dem Antritt der Kurreise: 40 % vom Reisepreis,

d) bei einem Widerruf der Anmeldung oder einem Rücktritt vom Vertrag ab dem 13. Tag bis zum letzten Tag vor dem Antritt der Kurreise: 80 % vom Reisepreis

e) Stornogebühren werden auf der Grundlage des Reisepreises ermittelt; Rabatte bleiben unbe-rücksichtigt.

f) Wird eine Kurreise storniert, deren Reisepreis bereits eine Umbuchungsgebühr enthält, verbleibt EuroMed der Anspruch auf Zahlung der Umbuchungsgebühr einschließlich etwaiger Stornogebühren. Umbuchungsgebühren und erfolg- te Zahlungen an Reiserücktritts- kosten-Versicherungen werden nicht erstattet (eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen). Abgeschlossene Reise-Krankenversicherungen können nur im Zusammenhang mit der Stornierung der gesamten Reise rückgängig gemacht werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Versicherungsprämie durch EuroMed, sofern der Reisepreis bereits bezahlt war. Es bleibt dem Kurreisenden unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass EuroMed keine oder geringere finanzielle Nachteile entstanden sind, als nach den Berechnungen vorgetragen.

g) Eine gebuchte und von EuroMed bestätigte Busreise kann ab dem 27. Tag vor Reiseantritt nur noch gegen die volle Erstattung des Buspreises storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Buspreises. Dem Kurreisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass EuroMed keine oder aber geringere als die nach den vorstehenden pauschalen Berechnungen ermittelten Kosten entstanden sind.

h) Eine gebuchte und von EuroMed bestätigte Flugreise kann generell nur gegen die volle Erstattung des Flugpreises storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Dem Kurreisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass EuroMed keine oder aber geringere als die nach den vorstehenden pauschalen Berechnungen ermittelten Kosten entstanden sind.

5.3. Bis zum Antritt der Kurreise sichert EuroMed einen Wechsel der angemeldeten mit einer dritten Person zu. EuroMed kann der Teilnahme dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen einer Kurreise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. EuroMed ist berechtigt, die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Der Anspruch kann von EuroMed auch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von € 30,– in Rechnung gestellt werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Anmelder EuroMed als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

nach oben6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kurreisende Leistun-gen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält EuroMed oder das von EuroMed vermittelte Bad bzw. die vermittelte Kureinrichtung den Anspruch auf den Kurpreis und die Buchungsgebühren sowie ggf. die Kurtaxe. EuroMed wird sich aber bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen rechtliche bzw. behördliche Bestimmungen entgegen.

nach oben7. Rücktritt und Kündigung durch EuroMed

Unbeschadet der für beide Seiten nach § 651 j BGB bestehenden Rücktrittsmöglichkeit kann EuroMed vor Antritt der Kurreise vom Vertrag zurücktreten oder auch nach Antritt der Kurreise den Vertrag unter folgenden Voraussetzungen kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kurreisende die Durchführung des Kuraufenthaltes ungeachtet einer Abmahnung durch EuroMed nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird EuroMed den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die nicht in Anspruch genommenen berechenbaren Leistungen verrechnen, die EuroMed aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kurreisende selbst;

b) bis 2 Wochen vor Beginn der Kurreise bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist EuroMed verpflichtet, den Kurreisenden unverzüglich nach Feststellung der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Kur in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der eingezahlte Kurpreis wird unverzüglich zurückgezahlt;

c) bis vier Wochen vor Beginn der Kurreise, wenn EuroMed deren Durchführung auch nach Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten, es sei denn, EuroMed hat die dazu führenden Gründe zu vertreten. Findet die Kurreise aus diesem Grund nicht statt, so erhält der Kurreisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird der berechnete Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 15,– erstattet, sofern vom Anmelder ein Ersatzangebot nicht in Anspruch genommen wird;

d) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Durchführung der Kurreise infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EuroMed als auch der Kurreisende den Vertrag aus besonderem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall kann EuroMed für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. EuroMed ist ggf. verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung des Kuraufenthaltes zu treffen und vertragsgemäß die Rückbeförderung zu sichern. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen trägt etwaige Mehrkosten der Kurreisende.

nach oben8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Gewährleistung
Dem Kurreisenden stehen die Ansprüche nach dem gesetzlichen Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 ff. BGB zu. Danach gilt Folgendes:

8.1.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kurreisende innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. EuroMed kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es kann auch in der Weise Abhilfe geschaffen werden, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nicht- oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluss eingetreten ist und nicht von EuroMed wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

8.1.2. Der Kurreisende kann nach Rückkehr von der Kur eine Herabsetzung des Kurpreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel während des Kuraufenthaltes anzuzeigen.

8.1.3. Wird eine Kur infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Leistungsträger innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kurreisende den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 c BGB) kündigen. Die Kündigung sollte zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Dies gilt auch, wenn dem Kurreisenden die Fortsetzung des Kuraufenthaltes infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Leistungsträger erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von EuroMed bzw. vom Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kurreisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kurgast den Anspruch auf Rückführung, sofern er vertraglich vereinbart ist. Der Kurreisende schuldet EuroMed nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Kurpreises.

8.2. Haftung
8.2.1. Sofern EuroMed einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel führt, kann der Kurreisende unbeschadet der Forderung nach Herabsetzung des Kurpreises (Minderung) oder des Rechts auf Kündigung des Vertrages Schadenersatz verlangen.

8.2.2. Vertragliche Schadenersatzansprüche, Haftungsbeschränkung
Vertragliche Schadenersatzansprüche, Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung von EuroMed für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kurreisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch EuroMed herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit EuroMed für einen dem Kurreisenden entstandenen Schaden allein wegen eines entsprechenden Verschuldens des Leistungsträgers (z. B. Kureinrichtung) in Anspruch genommen wird oder EuroMed selbst als Leistungsträger für einen entstandenen Schaden einzustehen hat. Ein Schadenersatzanspruch gegen EuroMed ist weiterhin insoweit begrenzt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.2.3. Deliktische Schadenersatzansprüche
Die Haftung von EuroMed für Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf EUR 4.090,00, mindestens jedoch den dreifachen Reisepreis, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

8.2.4. EuroMed haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Kurausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, sowie bei Leistungen, bei denen EuroMed auch sonst nicht den Anschein erweckt, Veranstalter zu sein, wie für selbständig vorgenommene Buchungen für Leistungen verschiedener Art vor Ort, wie kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge u. a., es sei denn, diese gehören zur Gesamtheit der zum Pauschalpreis zu erbringenden Leistungen oder die Störungen beruhenauf einer Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten und sind ursächlich für den eingetretenen Schaden. Für die gesundheitliche Betreuung stehen die Leistungsträger ein.

8.2.5. Über seine Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen entscheidet der Kurreisende in eigener Verantwortung, ggf. nach Konsultation des für ihn zuständigen Kurarztes. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Veranstaltungen auftreten, haftet EuroMed nur, sofern EuroMed den Unfall zu vertreten hat. Es wird empfohlen, eine Sport- Unfall-Versicherung abzuschließen.

8.2.6. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht und geltend gemacht werden kann, oder ist ein Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen ausgeschlossen, so kann sich EuroMed auch hierauf berufen.

8.2.7. Sofern EuroMed die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfuhrers zukommt, haftet EuroMed ggf. neben dem ausfuhrenden Luftfrachtfuhrer gemas den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Ubereinkommen. Diese Abkommen beschranken in der Regel die Haftung des Luftfrachtfuhrers fur Tod oder Korperverletzung sowie fur Verluste und Beschadigung von Gepack. Die Haftungshochstgrenzen und .beschrankungen gelten auch fur Beforderungen, die nicht den erwahnten Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht in diesen Fallen nur bei Verschulden des Luftfrachtfuhrers. Im Ubrigen finden bei Flugreisen die jeweils gultigen Allgemeinen und Besonderen Beforderungsbedingungen des ausfuhrenden Luftfrachtfuhrers Anwendung.

8.2.8. Kommt EuroMed bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

nach oben9. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

9.1. Der Kurreisende ist bei Leistungsstörungen im Rahmen geltender rechtlicher Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.2. Sofern wider Erwarten Grund zu Beanstandungen gegeben sein sollte, sind diese unverzüglich der Leitung des jeweiligen Leistungsträgers mitzuteilen (Transfer-Unternehmen, Hotel, Flug- oder Schiffsleitung, Kur-einrichtung) oder direkt an EuroMed bzw. an deren Kontaktadresse am jeweiligen Aufenthaltsort heranzutragen. Unterlässt es der Kurreisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, steht ihm kein Anspruch auf Minderung zu.

 

nach oben10. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung nach den §§ 651 c – 651 f BGB hat der Kurreisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Kurreise unmittelbar gegenüber EuroMed – vorzugsweise im eigenen Interesse des Kurreisenden schriftlich – geltend zu machen. Der Eingang bei einem Reisebüro genügt nicht; es ist nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen berechtigt. Bei schriftlicher Geltendmachung ist für den Nachweis des Posteingangs der Eingangsstempel von EuroMed maßgeblich. Nach Fristablauf kann der Kurreisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

10.2. Ansprüche gemäß den §§ 651 c – 651 f BGB verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kurreise vertragsgemäß endet. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem EuroMed die geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist, soweit zwischen dem Kurreisenden und EuroMed Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach vertragsgemäßer Beendigung der Kurreise. Die Abtretung von Ansprüchen gegen EuroMed ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen und innerhalb eingetragener Lebenspartnerschaften.

nach oben11. Reise-Versicherungen - Empfehlungen

11.1. EuroMed empfiehlt zur eigenen Sicherheit des Kurreisenden den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reise-Kranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung. EuroMed berät Sie gern.

11.2. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz reicht vielfach bei Benutzung von Mietwagen im Ausland nicht aus. Vor der Abreise kann in Deutschland ergänzender Versicherungsschutz bei verschiedenen Versicherern erworben werden.

11.3. Es ist angezeigt, sich unabhängig davon im Ausland vor Ort über die geltenden Versicherungsbestimmungen zu informieren und ggf. den Versicherungsschutz zu verbessern – für den Mietwagen bei Bedarf durch Zahlung einer zusätzlichen Prämie.

nach oben12. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen - Hinweise

12.1. Mit den Kurunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen erhalten die Kurreisenden wesentliche Informationen über die für ihren Kuraufenthalt notwendigen Formalitäten. Der Kurreisende ist gehalten, sich über die für seine Reise wichtigen Bestimmungen, insbesondere bei einem Aufenthalt in Drittländern, zu informieren. Er ist dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen eingehalten werden. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kurreisenden, es sei denn, das Verhalten des Kurreisenden beruht auf einer von EuroMed zu vertretenden Fehl- oder Nichtinformation. EuroMed unterrichtet den Kurreisenden über Bestimmungen, die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften betreffen, sofern sie EuroMed bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt bekannt geworden sind. Für Bürger, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.

12.2. EuroMed haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kurreisende EuroMed mit der Besorgung entsprechender Unterlagen beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist von EuroMed zu vertreten.

12.3. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kurreisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch sein Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb nicht reisen kann, wird EuroMed die in Frage kommenden Rücktrittsgebühren geltend machen.

12.4. Dem Kurreisenden ist angeraten, sich selbst zu erkundigen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Reisepass und/oder Personalausweis müssen eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzen.

12.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in bestimmten Ländern sehr streng auf ihre Einhaltung kontrolliert. Es obliegt dem Kurreisenden, sich zu informieren.

12.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Es obliegt dem Kurreisenden, sich zu informieren und sich ggf. impfen zu lassen.

nach oben13. Allgemeines

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Kurreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

13.2. Reisen in andere Länder sind u. U. mit Gefahren verbunden. Technische Einrichtungen entsprechen in Drittstaaten nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler, Herde etc. Es sind daher unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung zu beachten.

13.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz von EuroMed, es sei denn, internationale Übereinkommen schreiben zwingend einen anderen Gerichtsstand vor.

nach obenWichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Buchung einer EuroMed-Kurreise

1. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Sofern nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht, rät EuroMed dringend zum Abschluss dieser Versicherung, da Gründe, die die Teilnahme an der gebuchten Kurreise ausschließen, Stornokosten bis zu 80 % der gebuchten Kurreise entstehen lassen können. Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erfolgt im Regelfall bei Buchung des Aufenthaltes.

2. Der nachträgliche Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist maximal bis zu 14 Kalendertage nach Ausstellung der Buchungsbestätigung möglich und auch nur, wenn der Anreisetermin der gebuchten Kurreise zu diesem Termin wenigstens 36 Tage später liegt. Die gleiche Regelung gilt bei der Buchung des Kur-Paketes. Bei dieser Form der Umbuchung wird der Kurreisende mit einer Gebühr von € 5,– pro Umbuchung belastet. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei der Buchung abgeschlossen werden (siehe Anzeige MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler in diesem Katalog).

3. Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung ist nur im Rahmen des EuroMed-Kurpaketes zu den in diesem Katalog vorgestellten Tarifen möglich.

4. Bei Stellung von Ersatzpersonen und bei Umbuchungen, die zwingend die Neuausstellung von Reiseunterlagen zur Folge haben, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 30,– pro Kurreisenden fällig. EuroMed verzichtet auf die Erhebung der Umbuchungsgebühr, wenn der Wert der neu gebuchten Kurreise mindestens € 130,– p. P. über dem Wert der ursprünglich gebuchten Kurreise liegt. Umbuchungen sind grundsätzlich nur bis maximal 36 Tage vor Reisebeginn möglich; bei kürzerer Frist handelt es sich um eine Stornierung. Ausnahmeregelungen zum Bustransfer siehe ab Seite 268. Die Verschiebung des Anreisetermins einer bereits gebuchten Kurreise hat eine Umbuchung zur Folge, wenn der neue Anreisetermin in der aktuell gültigen Preisliste ausgeschrieben ist und nicht mehr als drei Monate hinter dem ursprünglichen Anreisetermin liegt.

5. Die Stornogebühren sind Ziffer 5.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EuroMed zu entnehmen. Mit den Buchungsbestätigungen werden dem Kurreisenden übergeben:
- der Sicherungsschein,
- der Zahlschein zur Begleichung des Reisepreises, der 28 Tage vor Reisebeginn fällig ist,
- der Versicherungsschein für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder das EuroMed-Kurpaket.
Die Übersendung des EuroMed-Vouchers erfolgt nach Eingang des Reisepreises auf dem Konto von EuroMed.

6. Für alle ausgestellten Buchungsbestätigungen/ Rechnungen sind Reisepreisanzahlungen pro Person in Höhe von 20 % des Reisepreises (ohne Reise-Krankenversicherung) fällig; zuzüglich der Prämie für die Reise-Rücktrittskosten- Versicherung. Der Anzahlungsbetrag wird auf volle Euro gerundet.

Hinweis

Bitte beachten, dass von EuroMed zwei Exemplare des Vouchers an den Kurreisenden ausgegeben werden. Das Original ist an der Rezeption des Kurhauses abzugeben. Die Zweitschrift ist für die Unterlagen des Kurreisenden bestimmt; durch EuroMed können nach Kurreiseende keine Bestätigungen mehr für das Finanzamt oder die Krankenkasse ausgestellt werden.

 

Versicherungsscheinnummer: 110724

 

Generali Versicherung AG

Adenauerring 7

81737 München

 

Sitz der Firma und zentrale Postanschrift

EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH

Friedrichstr. 185-190, 10117 Berlin, Tel.: 030/203 16 0, Fax: 030/203 16 100