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Behandlungslexikon
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Die deutschen Krankenkassen unterstützen Sie bei Kureisen unter bestimmten Voraussetzungen.
Informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse und bei Ihrem Hausarzt rechtzeitig vor der Buchung
Ihrer Kurreise über Zuschussmöglichkeiten.
Bei dieser Leistung der Krankenkasse, die früher „Offene Badekur“ hieß (Sozialgesetzbuch V § 23,2 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“), können Sie den Kurort und die Unterkunft innerhalb Deutschlands im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen.
Beantragt werden kann eine Ambulante Vorsorgemaßnahme seit neuestem alle 3 Jahre. Die Dauer der Kur muss auch nicht mehr wie bisher auf drei Wochen festgelegt sein. Diese drei Wochen werden aber von den Ärzten bei gravierenden Beschwerden als Minimum empfohlen, um einen optimalen Kurerfolg zu erzielen.
Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 85 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu höchstens 13,- Euro pro Kurtag gewähren.
Liegt Ihnen bereits die Bestätigung der Kostenübernahme vor, finden Sie in diesen von uns ausgewählten Häusern optimale Bedingungen für einen Kurerfolg:
Seit der Aufnahme der Länder Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen und Slowenien in die EU genehmigen und bezuschussen zunehmend die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Rahmen einer privaten Kur- oder Gesundheitsreise in diesen EU-Ländern.
Dabei legt jede Krankenkasse eigene Voraussetzungen oder Kriterien fest, unter denen sie Kurreisen auf privater Basis im EU-Ausland unterstützt. Einheitliche Richtlinien und Vereinbarungen existieren derzeit noch nicht.
Wir empfehlen Ihnen aber, sich in jedem Falle im Vorwege mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Möglichkeit und Bedingungen von Zuschüssen zu informieren.